Steuerliche und wirtschaftliche Corona-Begleitmaßnahmen
Kurzarbeit ACHTUNG: Die Frist zur rückwirkenden Begehrensstellung für Unternehmen, die die Kurzarbeit während des Lockdowns beginnen, endet mit Ablauf des 28. Tages nach Beginn der Kurzarbeit. Kurzarbeitsanträge ab Jänner können daher wiederum nur mehr vor Beginn des Kurzarbeitszeitraums gestellt werden. ÖGK: Stundungen